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Briefmarken
Maurice Boule lenkt unsere Aufmerksamkeit auch auf diesen interessanten Wert-
brief
Die Funktion der Wertbriefe erläutert er in seinem Buch auf S. 99 und präsentiert uns
im Anschluss einen interessanten Brief als Beispiel: „Sie wurden mit dem Tarif von 1759
amtlich gemacht und das Porto war doppelt so hoch wie für einen normalen Brief. Ab
1786 war für den Fall eines Verlusts vonseiten der Verwaltung eine pauschale Entschä-
digung vorgesehen. Wertbriefe mussten mit 3 bis 5 Wachssiegeln versiegelt werden,
aber die Siegelmarken gewährleisteten keine ausreichende Unfehlbarkeit (mitunter
wurden kleine selbstklebende Plättchen zwischen die Rückseite des Briefes und die
Klappe geschoben). Das Einkuvertieren wurde während der Revolution zur Pflicht. Nach
1791 durften sie nicht mehr als ‚Porto zahlt Empfänger‘ versendet werden, der Absender
musste zwingend das Porto entrichten. Darüber hinaus war die Verwaltung verpflichtet,
solche Briefe mit dem Vermerk ‚CHARGÉ‘ zu versehen, der seit Kurzem zur Bestätigung
dieser Art von Sendungen verwendet wurde.“
Wertbrief aus Wien vom 9. Juni 1809, adressiert von Baron Aaron-Claude-Théodore
Chaponnel, befehlshabender Adjudant, Stabschef des Grenadiercorps, an seinen
Geschäftsbeauftragten. Er enthielt einen Wechsel über 1500 Francs für die Pension
seiner Gattin und informierte seinen Korrespondenten darüber, dass er verwundet
wurde. Er verstarb einen Monat
später, am 8. Juli, in Wien. Auf
der Rückseite sind das Gewicht
(13 Gramm) und der Portobetrag
(28 Décimes) angegeben, wel-
cher der vierten Gewichtsklasse
(11 bis <15 Gramm) entspricht,
für die das doppelte Frachtporto
anfiel. Bei der Nr. 30 handelt es
sich um die Eintragsnummer des
Postamts im Frachtregister. Die
beiden anderen Ziffern scheinen
keinen postalischen Zwecken zu
dienen. (Philatelistische Sam-
mlung von S.D. Fürst Albert II. von
Monaco)
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