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Briefmarken
in den an Vaugirard angegliederten
Vororten, am Schalter der Vorstadt-
gemeinde abgegeben werden. Dazu
mussten sie durch Vorlage ihrer
letzten Telefonrechnung oder ihres
Telefonvertrags ihren Anspruch
nachweisen.
Um als Korrespondenzpartner von
diesem Tarif zu profitieren, war auf
Rohrpostsendungen neben der
Adresse auch deren Telefonnum-
mer anzugeben.
Aber auch andere Pariser Tele-
fonzentralen erlitten durch das Le Petit Journal, 20. Juli 1927. Le Petit Journal, 12. Oktober 1927.
Unwetter Schäden und die betrof-
fenen Abonnenten verlangten, die
Maßnahme ebenfalls nutzen zu
können. Dies wurde jedoch mit der
Begründung abgelehnt, dass die
Unterbrechung ihres Anschlusses
kürzer andauerte. Eine Ausnahme
ist dennoch bekannt, wie bei der
Konferenz gezeigt.
Die Wiederinstandsetzung der
Ségur-Zentrale wurde zunächst für
den 15. August angekündigt und ge-
feiert, doch diese Ankündigung er-
folgte verfrüht und es dauerte noch
über zwei Monate, bis die Situation
aus der Welt geschafft war.
Erst am 24. Oktober 1927 hieß
es in einem Rundschreiben der Späte (und seltene) Abbildung des speziellen „Unwettertarifs“ vom 17. Oktober 1927,
Verwaltung, dass die durch die von Paris 60 (Rue de la Convention, 15. Arrondissement) nach Paris 80. Die Telefon-
Überschwemmungen im Juli nummer des Absenders (Vaugirard 08-60/74) ist auf dem Umschlag nicht angegeben,
aber es lag wahrscheinlich an ihrer Bekanntheit, dass diesem Korrespondenzpartner
beschädigten Telefonleitungen der das Anrecht auf den Tarif zugesprochen wurde.
Teilnehmer wieder instandgesetzt
seien. Das Anrecht auf den Tarif von
0,30 Francs für Rohrpostsendungen
von bzw. an die Betroffenen wurde
mit Erhalt dieses Rundschreibens
für aufgehoben erklärt. Insgesamt
galt der „Unwettertarif“ drei Monate
und sieben Tage.
Delcampe Magazin 11