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Briefmarken









        in den an Vaugirard angegliederten
        Vororten, am Schalter der Vorstadt-
        gemeinde abgegeben werden. Dazu
        mussten sie durch Vorlage ihrer
        letzten Telefonrechnung oder ihres
        Telefonvertrags ihren Anspruch
        nachweisen.
        Um als Korrespondenzpartner von
        diesem Tarif zu profitieren, war auf
        Rohrpostsendungen neben der
        Adresse auch deren Telefonnum-
        mer anzugeben.
        Aber auch andere Pariser Tele-
        fonzentralen erlitten durch das               Le Petit Journal, 20. Juli 1927.  Le Petit Journal, 12. Oktober 1927.
        Unwetter Schäden und die betrof-
        fenen Abonnenten verlangten, die
        Maßnahme ebenfalls nutzen zu
        können. Dies wurde jedoch mit der
        Begründung abgelehnt, dass die
        Unterbrechung ihres Anschlusses
        kürzer andauerte. Eine Ausnahme
        ist dennoch bekannt, wie bei der
        Konferenz gezeigt.
        Die Wiederinstandsetzung der
        Ségur-Zentrale wurde zunächst für
        den 15. August angekündigt und ge-
        feiert, doch diese Ankündigung er-
        folgte verfrüht und es dauerte noch
        über zwei Monate, bis die Situation
        aus der Welt geschafft war.
        Erst am 24. Oktober 1927 hieß
        es in einem Rundschreiben der           Späte (und seltene) Abbildung des speziellen „Unwettertarifs“ vom 17. Oktober 1927,
        Verwaltung, dass die durch die          von Paris 60 (Rue de la Convention, 15. Arrondissement) nach Paris 80. Die Telefon-
        Überschwemmungen im Juli                nummer des Absenders (Vaugirard 08-60/74) ist auf dem Umschlag nicht angegeben,
                                                aber es lag wahrscheinlich an ihrer Bekanntheit, dass diesem Korrespondenzpartner
        beschädigten Telefonleitungen der       das Anrecht auf den Tarif zugesprochen wurde.
        Teilnehmer wieder instandgesetzt
        seien. Das Anrecht auf den Tarif von
        0,30 Francs für Rohrpostsendungen
        von bzw. an die Betroffenen wurde
        mit Erhalt dieses Rundschreibens
        für aufgehoben erklärt. Insgesamt
        galt der „Unwettertarif“ drei Monate
        und sieben Tage.











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